"Streik" gegen die Krankenkassenbeitragserhöhung

Veröffentlicht auf von Bright

Vielleicht weiß schon jeder, dass manche/viele Krankenkassen nur für uns Versicherten die Beiträge erhöhen wollen. Wie hoch das sein wird, liegt nun im Ermessenspielraum der Krankenkassen. Zahlen wird nur der Arbeitnehmer. 

Natürlich haben wir hierdurch ein Sonderkündigungsrecht, nur wer sagt uns, dass die neue Krankenkasse dann nicht auch ihre Beiträge erhöhen wird? Wer gibt uns da Sicherheit?

Ich rufe zum "Streik" gegen die Krankenkassen auf. Nun ja, Streik im üblichen Sinne wäre kontraproduktiv, es wäre defakto nicht möglich.

Ich möchte/wünsche mir, dass jeder von o. g. Maßnahme betroffene seiner Krankenkasse mal mitteilt: "wenn ihr auf diese Erhöhung bestehen werdet, werde ich nun meine Kosten, die ich euch verursache, in die Höhe treiben und nun ständig zum Arzt laufen. Zahle ich mehr, kann ich auch mehr Leistungen erwarten."

Irgendwie verstehe ich nicht, dass sich Krankenkassen ihre Paläste hinstellen, keiner an der Schraube der Pharmakosten dreht, und letztendlich wir diejenigen sind, die Löcher stopfen müssen, wo wir zu Zeiten der Wirtschaftskriese eh gebeutelt sind.

Denkt vielleicht über diesen Vorschlag nach. 
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P
<br /> Ich nutze den Blog mal, um andere auf eine einseitige Vorteilnahme der Krankenkasse zu Ungunsten von uns Beitragszahlern zu publizieren. Wahrscheinlich ergeht es anderen ähnlich wie mir. Sie<br /> sollten von meinem u.a.Einspruch lernen und wir sollten uns zusammenschliessen:<br /> <br /> Widerspruch Beitragseinstufung<br /> <br /> Sehr geehrte Frau ...,<br /> <br /> vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... aus dem ich lerne, dass die TK solange meine höheren alten Einnahmen aus 200x zur Bemessungsgrundlage machen will, bis die niedrigeren aktuellen aus 20xx und<br /> 20xx vom Finanzamt attestiert worden sind und danach nicht rückwirkend meine ungerechtfertigte Überzahlung zurück zu erstatten gedenkt.<br /> <br /> Dem gegenüber droht Ihr TK-Schreiben vom ... damit, dass die Krankenkasse bei verspätetem Eingang meines Einkommensteuer-Bescheides rückwirkend die Beiträge erhöht und einfordert.<br /> <br /> Hier liegt doch ganz offensichtlich eine Asymmetrie mit einseitigem Nachteil des Beitragszahlers vor, die mit normalem Rechtsverständnis nicht zu akzeptieren ist. Deshalb lege ich noch einmal und<br /> ausdrücklich Widerspruch gegen diese Beitragserhöhung ein.<br /> <br /> Genauso wie bei Einkommenserhöhungen der Krankenkassenbeitrag rückwirkend angepasst wird, muss auch bei Einkommenserniedrigungen der Krankenkassenbeitrag rückwirkend angepasst und zurückbezahlt<br /> werden.<br /> MfG ...<br /> <br /> <br />
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